Gerne sind wir Ihnen beim Export Ihres Fahrzeuges ins Ausland behilflich.
Für den Export benötigen Sie/Wir bei Privatpersonen:
- Personalausweiskopie - Meldebescheinigung der Gemeinde (Bürgerbüro) - sollten Sie das Fahrzeug nicht persönlich abholen, benötigen wir eine Vollmacht sowie die Ausweiskopie vom Abholer vorab und bei Übergabe im Original - Rechnungsbetrag Netto zzgl. Kaution in Höhe der deutschen Mehrwertsteuer (19 %). - Die Rücküberweisung der Kaution erfolgt nach Vorlage der Kopie der Fahrzeuganmeldung/Zulassungsbescheinigung.
Selbstständige/Unternehmer:
- Umsatzsteuer ID-Nr. - Gewerbeanmeldung / Registereintrag - Personalausweiskopie des Gesellschafters / Eigentümers - Firmenanschrift und Rechtsform - sollten Sie das Fahrzeug nicht persönlich abholen, benötigen wir eine Vollmacht sowie die Ausweiskopie vom Abholer vorab und bei Übergabe im Original - Rechnungsbetrag Netto zzgl. Kaution in Höhe der deutschen Mehrwertsteuer (19 %). - Die Rücküberweisung der Kaution erfolgt nach Vorlage der Kopie der Fahrzeuganmeldung/Zulassungsbescheinigung. - Mit Vorlage einer gültigen/geprüften UID-Nummer und §17 UStDV (Abnehmernachweis) besteht die Möglichkeit, nur den Netto-Betrag zu bezahlen.
Zahlungsweise: Anzahlung 500 Euro bei Bestellung, Netto bei Übergabe.
- Zoll- bzw. Überführungskennzeichen 20,00 - 30,00 € - auf Wunsch deutschen Fahrzeugbrief 89,00 € (wenn das COC-Dokument nicht ausreicht) - COC-Dokument kostenfrei - Wir fahren mit Ihnen und Ihrem Fahrzeug zur Zulassungsstelle und sind bei der Anmeldung behilflich 39,00 €
Wenn Sie das Fahrzeug ins Ausland überführt haben benötigen wir eine Kopie von der Zulassung auf Ihren Namen.
Am Besten holen Sie das Fahrzeug montags ab, da die Zulassungsstelle von 9.00 - 19.00 Uhr durchgehend geöffnet hat.