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Export

Sie wohnen nicht in Deutschland und möchten ein Fahrzeug bei uns kaufen! Mit viel Erfahrung helfen wir Ihnen bei einem Export aus Deutschland in Ihr Heimatland.

Für den Export werden folgende Dokumente benötigt: 

Privatpersonen

  • Personalausweiskopie
  • Meldebescheinigung der Gemeinde (Bürgerbüro)
  • Holen Sie das Fahrzeug nicht persönlich ab benötigen wir eine Vollmacht sowie die Ausweiskopie des Abholers vorab und bei Übergabe im Original
  • Rechnungsbetrag netto zuzüglich einer Kaution in Höhe der deutschen Mehrwertsteuer (19 %). Die Rücküberweisung der Kaution erfolgt nach Vorlage der Kopie der Fahrzeuganmeldung/Zulassungsbescheinigung.

Selbstständige / Unternehmen         

  • Umsatzsteuer ID-Nummer
  • Gewerbeanmeldung / Handelsregistereintrag
  • Personalausweiskopie des Gesellschafters / Eigentümers
  • Firmenanschrift und Rechtsform
  • Holen Sie das Fahrzeug nicht persönlich ab benötigen wir eine Vollmacht sowie die Ausweiskopie vom Abholer vorab und bei Übergabe im Original.
  • Rechnungsbetrag Netto zzgl. Kaution in Höhe der deutschen Mehrwertsteuer (19 %). Die Rücküberweisung der Kaution erfolgt nach Vorlage der Kopie der Fahrzeuganmeldung/Zulassungsbescheinigung.
  • Mit Vorlage einer gültigen/geprüften UID-Nummer und §17 UStDV (Abnehmernachweis) besteht die Möglichkeit, nur den Netto-Betrag zu bezahlen.

Zahlungsweise und Preise

Bei der Bestellung Ihres Neufahrzeugs ist eine Anzahlung von 500 Euro zu zahlen.

Mit folgenden Kosten müssen Sie rechnen beim Beantragen eines Ausfuhrkennzeichens:

  • Zulassung / Überführungskennzeichen etwa 25 bis 50 Euro
    (für die Erlaubnis, ein Ausfuhrkennzeichen prägen zu lassen ca. 15 Euro, befristete Zulassungsbescheinigung Teil I ca. 30 Euro)
  • Kennzeichen: 20 bis 40 Euro.
  • Auf Wunsch deutschen Fahrzeugbrief 100 Euro
    (wenn COC-Dokument nicht ausreicht)
  • COC-Dokument kostenfrei
  • Begleitservice: Wir fahren mit Ihnen und Ihrem Fahrzeug zur
    Zulassungsstelle und sind bei der Anmeldung behilflich 39,00 EURO

Wenn Sie das Fahrzeug ins Ausland überführt haben benötigen wir eine Kopie von der Zulassung auf Ihren Namen.